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Sichtbare Hausnummern
Und Nein, wir möchten nicht deine Telefonnummer 😉 hier geht es um deine Hausnummer!
Denn sichbare Hausnummern retten Leben!
Service / Brandschutz
Brandschutz
Brandschutztipp - Rettungswege freihalten
Aus leidvoller Erfahrung weiß die Feuerwehr, wie groß
plötzlich die Not ist, wenn Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege blockiert
sind. Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn meist schweres Rettungsgerät weit
getragen werden muss. Parkende Autos auf Zufahrten kommen sehr teuer, sie
könnten im Ernstfall Menschenleben kosten. Deshalb sollte das Fahrzeug nie,
d.h. auch nicht für kurze Zeit in Bereichen abgestellt werden, die als
Brandschutzzone, Feuerwehrzufahrt oder -fläche gekennzeichnet sind. Denn solche
Bereiche dienen als Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge, die gerade bei
Drehleitern einen großen Aktionsradius benötigen, um wirksam eingesetzt werden
zu können. Auch sollte immer so geparkt werden, dass eine Mindestdurchfahrtsbreite
von drei Metern für die Einsatzfahrzeuge freibleibt. Auch Hydranten an Straßen-
und Bürgersteigen müssen frei bleiben, da diese für die Feuerwehr oft die
einzige Entnahmestelle für Löschwasser darstellen.
Gebäude, die weiter von öffentlichen Straßen entfernt
liegen, können von der Feuerwehr nicht angefahren werden. Hier müssen oft
längere Strecken zu Fuß mit schwerem Einsatzgerät zurückgelegt werden. Solche
Zugänge müssen eine Breite von 1,25 Metern und Türbreiten von einem Meter
haben. Diese Wege dürfen also nicht als Abstellfläche genutzt werden.
Auch wenn man neugierig ist, sollte man bei einem
Unglücksfall genügend Sicherheitsabstand zu den Lösch- und Rettungsmannschaften
halten, um deren Arbeit nicht zu behindern. Hier appelliert die Feuerwehr an
das Verantwortungsbewusstsein. Man hilft dabei aber auch sich selber, da nur
durch genügend Sicherheitsabstand eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden
kann. Unbedingt den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei folgen, denn gerade
bei Großbränden gibt es oft auch unsichtbare Gefahren durch giftige Dämpfe und
Brandrauch.