Berichte aus Printmedien
50 Jahre Jugendfeuerwehr Wernau
04.05.2022
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Die spannende Schnitzeljagd mit der Wernauer Feuerwehr
09.06.2021
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LOS HAT ENTSCHIEDEN - Steffen Sitte ist neuer Kommandant der Wernauer Feuerwehr
07.04.2021
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Neuigkeiten
Kommandant erlangt weitere, hohe Qualifikation
24.06.2022
Unser Kommandant freut sich über einen bestandenen Lehrgang und somit über eine weitere Qualifikation!
Jugendfeuerwehr wird 50! Videoreihe Teil 6 - Besuch des Fernsehsender SAT. 1
12.06.2022
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Service / Brandschutz
Brandschutz
Missbrauch von Feuerlöschern ist strafbar
Die Presse berichtet immer wieder darüber, dass Feuerlöscher aus Spaß oder Vandalismus entleert werden. Doch jeder Benutzer vertraut darauf, dass vorhandene Feuerlöscher im Brandfall verlässlich funktionieren. Der Missbrauch von Feuerlöschern ist daher strafbar, da Feuerlöscher ausschließlich zur Bekämpfung von entstehenden Bränden dienen. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin.
Insbesondere Jugendliche oder Heranwachsende machen auch vor lebensrettenden Feuerlöschern nicht Halt und entleeren oder beschädigen diese. Dieses Verhalten ist nach Strafgesetzbuch (StGB) § 145 „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln" strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Zudem werden teure Reinigungs- und Entsorgungskosten verursacht, für die die Verursacher in Regress genommen werden können.
Jugendliche oder Heranwachsende sollten daher für den richtigen Umgang mit Feuerlöschern sensibilisiert werden. Hier sind auch die Eltern, Lehr- und sonstige Ausbildungsfachkräfte gefordert, über das Thema Brandschutz und den korrekten Umgang mit Feuerlöschern zu sprechen.Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)