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Berichte/Artikel / Presse
07.07.2010
Erhöhte Waldbrandgefahr bei Trockenheit und Hitze
Innenministerium Baden-Württemberg - Innenministerium Baden-Württemberg
"Mit der anhaltenden Hitze und Trockenheit steigt die
Waldbrandgefahr. Eine kleine Unachtsamkeit wie eine Glasscherbe oder ein
im hohen Gras geparktes Auto mit erhitztem Katalysator kann dann schon
genügen, um einen Flächenbrand zu entfachen.” Das sagte
Landesbranddirektor Hermann Schröder am Mittwoch, 30. Juni 2010, in
Stuttgart.
Er warnte ausdrücklich vor der erhöhten Waldbrandgefahr und
erinnerte an die Regeln, die bei Spaziergängen im Wald eingehalten
werden müssen:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches
Rauchverbot.
- Feuermachen ist nur an den offiziell fest eingerichteten
Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt. Bei besonders hoher
Waldbrandgefahr können die örtlichen Forstämter auch dort das
Feuermachen untersagen.
- Grillen im Wald ist auch auf mitgebrachten Grillgeräten verboten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom
Waldrand entfernt sein. Bei der momentanen Trockenheit sollte auch auf
Wiesen auf offenes Feuer verzichtet werden.
- Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor
dem Verlassen vollkommen gelöscht werden.
- Herumliegende Glasflaschen und -scherben können durch den
Brennglaseffekt schnell zur Brandursache werden. Sie haben im Wald
nichts verloren und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
"Kommt es doch zu einem Brand oder wird ein unkontrolliertes Feuer im
Wald oder auf dem Feld entdeckt, ist es wichtig, schnell die Feuerwehr
über den
Notruf 112 zu alarmieren und dabei möglichst
präzise Ortsangaben zu machen”, so der Landesbranddirektor.
Dieser Artikel wurde original aus dem/der Innenministerium Baden-Württemberg entnommen,
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